Honorar & Modalitäten
- Für meine Dienstleistungen berechne ich 90,00 € je Sitzung. Zeitlich anteilige Leistung und Abrechnung ist möglich. Meine Leistungen sind (derzeit noch) umsatzsteuerbefreit für meine Kunden, d.h. Sie zahlen darauf keine Mehrwertsteuer.
Unabhängig davon sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin umsatzsteuerbefreit laut §14a UStG. Dies betrifft psychotherapeutische bzw. Heilpraktikerleistungen, nicht aber Coaching oder Karriereberatung. - Bei einer längeren Zusammenarbeit ist eine Rabattierung möglich (=Mengenrabatt).
- Bitte beachten Sie, dass es sich bei meiner Arbeit um eine Dienstleistung handelt, d.h. Sie bezahlen meine Arbeitszeit, in der ich Ihnen mein Fachwissen, meine Erfahrung und mein Können zur Verfügung stelle; es gibt für Ihr Anliegen keine Erfolgsgarantie und kein Heilversprechen.
- Sollten Sie über kein oder sehr wenig Einkommen verfügen aber dennoch dringend psychologische Hilfe brauchen, sprechen Sie mich an. Eventuell kann ich vermittelnd oder überbrückend zeitlich begrenzt unterstützen.
- Unter Umständen können Sie meine Leistungen als Psychologin, Coach oder Therapeutin in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen - bitte erkundigen Sie sich hierzu bei einem/r Steuerberater/in.
- Sollten Sie einen vereinbarten Termin mit mir absagen müssen, teilen Sie mir dies bitte bis spätestens 24 Stunden vorher mit, andernfalls muss ich leider ein Ausfallhonorar berechnen. Ausgenommen davon sind selbstverständlich kurzfristig auftretende akute Erkrankungen von Ihnen selbst oder Ihrem betreuungsbedürftigen Kind.
Kostenübernahme durch Dritte
Krankenkassen
Ich habe eine reine Privatpraxis und rechne nicht mit Krankenkassen ab. Sollten Sie eine spezielle private Zusatzversicherung haben die Heilpraktikerkosten beinhaltet, kann es sein, dass Sie einen Anteil der Kosten rückwirkend von Ihrer Kasse erstattet bekommen. Dies gilt allerdings nur für Psychotherapie / Heilpraktikerleistungen, nicht für Coaching oder Karriereberatung. Nähere Auskünfte hierzu erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer Versicherung.
Gesetzliche Leistungen
Unter Umständen können meine Leistungen nach SGB vom Jugendamt oder der Agentur für Arbeit übernommen werden. Dies muss im Einzelfall individuell mit dem zuständigen Sachbearbeiter geklärt werden.
Arbeitgeber
Je nach Auftragsstellung und Inhalt kann es für Arbeitgeber von Interesse sein, Ihre Arbeitnehmer durch eine Kostenübernahme zu unterstützen, sei es durch (Business) Coaching-Sitzungen oder Burnout-Beratung und Prävention. Auch dies muss im Einzelfall geklärt werden.